Skip links

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend «Vertrag») Abschluss, Inhalt und Erfüllung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Fitness (nachfolgend «Dienstleistungen») durch die Across the Limits GmbH (nachfolgend «Across the Limits») zugunsten von Kundeninnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») bzw. Mitgliedern (nachfolgend «Mitglied»), je einzeln «Partei» und zusammen die «Parteien» genannt.

b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die individuellen Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

c) Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und Across the Limits. Sie gelten durch die Annahme der Offerte durch den Kunden als akzeptiert.

d) Änderungen der AGB sowie weiterer Nutzungsreglemente (Betriebsordnungen und Datenschutzerklärung), die einen integralen Bestandteil der AGB darstellen, bleiben vorbehalten und werden dem Kunden in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Lehnt der Kunde diese innert 30 Kalendertagen schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter. Aus einer Änderung der AGB kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die aktuellen AGB sind jederzeit auf www.acrossthelimits.ch ersichtlich.

e) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.

2. Mitgliedschaft

a) Der Mitgliedschaftsvertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

b) Kunden müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein, um eine Mitgliedschaft abzuschliessen. In Ausnahmefällen können auch Minderjährige zum Training zugelassen werden. Across the Limits behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor. Voraussetzung ist in jedem Fall die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

c) Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Kunde vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.

d) Mitgliedschaftsverträge gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald Across the Limits die Zahlung erhalten hat.

3. Angebot

a) Across the Limits bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Das Angebot ist unter www.acrossthelimits.ch zu finden.

b) Eine Mitgliedschaft umfasst alle Across the Limits Klassen. Weitere Angebote wie Workshops Level 1 bis Basic, Level 2 bis Advanced, Level 3 bis Pro sind nicht inbegriffen und müssen zusätzlich erworben werden.

c) Vereinbarte Termine für ein Personal Training müssen 24 Stunden im Voraus, Kurse bis 1 Stunde vor Beginn, abgesagt werden. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt. Im Falle von Krankheit oder Unfall wird die Stunde verschoben, vorausgesetzt ein Arztzeugnis wird vorgewiesen.

d) Erworbene Personal Trainings sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig. Nicht eingelöste Trainings verfallen ersatzlos.

e) Across the Limits überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Across the Limits behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern.

f) Across the Limits bietet unterschiedliche Gruppentrainings an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. Across the Limits behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Trainingsplanänderungen vorzunehmen.

g) Das Angebot kann sich jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann

4. Pflichten des Kunden

a) Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen Across the Limits mitzuteilen.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sowie die Betriebsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

c) Das Mitglied verpflichtet sich, in den Anlagen die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Across the Limits schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

d) Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Betriebsordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist Across the Limits berechtigt, das Mitglied von Klassen auszuschliessen, ein Hausverbot auszusprechen oder den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

5. Zahlungsbedingungen

a) Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (www.acrossthelimits.ch). Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung.

b) Der Mitgliedschaftsbeitrag ist mit Einmalzahlung (jeweils vor Beginn der Vertragsdauer) oder monatlicher Ratenzahlung mit Ratenzuschlag 10.- CHF bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung vom Mitglied zu bezahlen.

c) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung wird das Mitglied von Across the Limits gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos). Across the Limits ist daraufhin berechtigt, ihre Aufwendungen für jede weitere Mahnung von mindestens CHF 50.– und weitere mit dem Inkasso verbundene Kosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig werden, wird Across the Limits eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 150.– erheben.

d) Nach der ersten Mahnung behält sich Across the Limits das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen inkl. aufgelaufener Mahngebühren zu verweigern. Weiter behält sich Across the Limits vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Zukunft keine neuen Mitgliedschaftsverträge abzuschliessen.

6. Fotos/Videos und Immaterialgüterrechte

a) Im Rahmen der Klassen werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt. Die Mitglieder räumen Across the Limits sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein.

b) Wünscht ein Mitglied, dass keine Bild- oder Tonaufnahmen von ihm gemacht werden, so hat es dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch ausdrücklich mitzuteilen.

c) Die Fotos/Videos werden ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert: Instagram (acrossthelimits / salemr.ale / schanin_th) oder www.acrossthelimits.ch.

7. Haftung

a) Die Inanspruchnahme der Angebote von Across the Limits, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens Across the Limits wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

b) Across the Limits haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

c) Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten und hat Across the Limits die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

8. Betriebszeiten/-unterbruch

a) Die verfügbaren Trainingsanlagen und -geräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Umzug, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

b) Die Klassen von Across the Limits finden mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Umzug, Sanierung etc. des Trainingsorts wie im Stundenplan vorgegeben statt.

c) Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen von Across the Limits sowie das Kursangebot können jederzeit ändern.

d) Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeiten-änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

e) Fällt ein Trainer aus und ist es nicht möglich einen Ersatztrainer zu finden, wird der Ausfall von Klassen frühzeitig angekü

f) Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge. Das Mitglied hat jedoch Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der Vertragsdauer.

9. Vertragsunterbruch

a) Nichtbenutzung der Anlagen bzw. Klassen berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

b) Bei Krankheit oder Unfall kann die Mitgliedschaft, mit Vorzeigen des Arztzeugnisses, pausiert werden.

c) Bei Ferien kann durch Ausfüllen des Timestop-Formulars und Bezahlen einer Bearbeitungsgebühr eine Pausierung vorgenommen werden. Pausierungen sind möglich bei Halbjahres- und Jahresabonnementen, wobei sie mindestens 2 Wochen und maximal 3 Monate (Halbjahresabo) bzw. 6 Monate (Jahresabo) betragen dürfen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

a) Die Vertragsdauer richtet sich nach dem von den Parteien geschlossenen Vertrag.

b) Ein Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Der Vertrag läuft nach der Vertragslaufzeit, ohne Verlängerung durch das Mitglied, automatisch aus.

c) Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc. eingereicht werden.

11. Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

b) Es ist schweizerisches materielles Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen des CISG, «Wiener Kaufrecht»/«UN-Kaufrecht») und der Kollisionsnormen des Schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG). Gerichtsstand ist der Sitz von Across the Limits.